Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1
Vorlage: TRI/094/2021
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen her.
Baustelle:
Eisenhammerstraße
2a, 67705 Trippstadt
Projekt: Einfamilienhaus
mit Garage
Baugeb.
gem. BauNV Wohnbaufläche Plan-Nr.
1741/20
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Bauplanungsrechtlich keine
Einwände. Das eingeschossige Wohnhaus mit Flachdach
fügt sich in die umgebende Bebauung ein.
Bauordnungsrechtlich ist seitens der
Kreisverwaltung die Zulässigkeit der grenzständigen Garage zu überprüfen, da
diese die max. zulässige Wandhöhe von 3,20m im Mittel über bestehendem Gelände
überschreitet.
Die Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen
bauplanungsrechtlich herzustellen.
Abstandsflächenermittlung ist Bauordnungsrecht und unterliegt somit dem Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung als unterer Bauaufsichtsbehörde.
Die Bauabteilung wird vermerken, dass die grenzständige Garage die max. zulässige Wandhöhe an der Grenze von 3,20m im Mittel überschreitet und die Kreisverwaltung um Prüfung bitten.