TOP Ö 1: Bekanntgabe einer Eilentscheidung_Vergabe von Planungsleistungen, Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI: LPH 1-9

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Eilentscheidung in seiner Sitzung am 26.02.2021 zur Kenntnis genommen.

 

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bürgermeister hat mit dem Datum vom 21.01.2021 in Sachen „Umnutzung ehem. katholisches Pfarrhaus in ein Provisorium als Nutzung zur Kindertagesstätte, Vergabe von Architektenleistungen, Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ nach §34 HOAI, LPH 1- 9

an das Planungsbüro Blanz Architekten aus Landstuhl, im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden gem. § 48 GemO eine Eilentscheidung getroffen, worüber die Ratsmitglieder bereits schriftlich informiert wurden.