Sitzung: 31.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 3
Vorlage: OAB/135/2021
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt Ortsbürgermeister Klein und die Verwaltung die Realisierbarkeit des neuen Vorschlags zu prüfen.
Sachverhalt:
Auf Antrag der FWG-Fraktion (siehe Anhang)
soll der Gemeinderat über den Bau eines Rad- und Wirtschaftsweges nach
Obernheim beraten und beschließen. Die FWG-Fraktion favorisiert dabei den
Verlauf parallel zur Kreisstraße, da diese die kostengünstigste Lösung wäre und
den Vorteil bieten würde die Waldparzellen im weiteren Verlauf besser zu
erschließen. Diese Ausführung entspricht der Variante 3, die bereits 2019 bei
der Voruntersuchung des LBM geprüft wurde. Folgendes Ergebnis wurde im Erläuterungsbericht
festgehalten:
„… Durch die Stützwand und die Verlegung der K20 im Bereich der Bebauung
wird die Variante 3 sehr unwirtschaftlich. Ein weiterer Nachteil ist der hohe
Waldverlust von etwa 5.000 Quadratmetern, der im Abschnitt Mitte entsteht. Des
Weiteren verursacht die Verlegung der K20 einen Flächenentzug im Bereich des
Uferrandstreifens des Arnbachs. Wasserwirtschaftlich und gewässerökologisch
stellt dies eine wesentliche Verschlechterung der heutigen Situation dar. …“
Auf Grundlage dieser Beurteilung und der
Aussage des LBM, dass es für diese Variante auch keine Zuschüsse gibt, scheint
eine Umsetzung der von der FWG-Fraktion befürworteten Trassenführung sehr
problematisch. Außerdem hat sich der Gemeinderat Obernheim bereits gegen die Variante
3 entschieden und den Beschluss gefasst, den Radweg auf ihrer Gemarkung
entsprechend Variante 1 zu bauen. Daher hat sich Ortsbürgermeister Klein
zusammen mit der Verwaltung um einen weiteren Lösungsansatz bemüht.
Wie dem oben erwähnten Erläuterungsbericht
aus dem Jahre 2019 zu entnehmen ist hält der LBM die damals ebenfalls
untersuchte Variante 1, westlich des Arnbachs, für die beste Alternative. Nicht
unbedingt aus rein wirtschaftlicher Sicht, aber in Kombination mit der
raumstrukturellen Wirkung, der verkehrlichen Anbindung, der Entwurfs- und
sicherheitstechnischen Situation und der Umweltverträglichkeit. Auf Grund der
bisherigen, zum Teil sehr schwierigen Grundstücksverhandlungen als auch der
landwirtschaftlichen Nutzung verschiedener Flächen ist eine unveränderte
Umsetzung der Variante 1 momentan nicht möglich. In Anlehnung an diese Variante
hat Ortsbürgermeister Klein im mittleren und südlichen Abschnitt einen neuen
Verlauf vorgeschlagen, der im angehängten Lageplan rot markiert ist. Da es für
den nördlichen Abschnitt keine oder noch keine Lösung gibt, würde der Radweg
vorerst an der Einmündung zur Grünabfallsammelstelle enden. Um das Projekt aber
grundsätzlich voranzutreiben, sollte man diese neue, leicht veränderte und
verkürzte Trassierung mit allen Beteiligten diskutieren und auf seine
Umsetzbarkeit prüfen. Dazu gehört zusätzlich zur Zustimmung der
Grundstückseigentümer, der Gemeinde Obernheim, der Verbandsgemeinde
Thaleischweiler-Wallhalben und dem Landkreis Südwestpfalz, auch die Zustimmung
des LBM, zur Einmündung des geplanten Radweges auf die Kreisstraße auf freier
Strecke, und die Zustimmung der Naturschutzbehörde zum näheren Verlauf am
Arnbach.