Sitzung: 31.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: OAB/130/2021
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
möge über den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen beschließen.
Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 490.760 € und Aufwendungen
in Höhe von 573.130 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von 82.370 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht
ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -55.300 €.
Nach Abzug der Tilgungsleistungen für Investitionskredite in Höhe von
11.560 € verbleibt keine freie Finanzspitze. Der Finanzhaushalt ist demnach
gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von
21.000 € und Auszahlungen in Höhe von 31.800 € veranschlagt. Die Aufnahme eines
Investitionskredites wird mit 5.800 € beziffert. Dieser Betrag weicht von dem
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten ab, da die
Vorratshaltung Heizöl in Höhe von 5.000 € herausgerechnet werden muss.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die Nettoneuverschuldung 66.100 € und
setzt sich aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 5.800 € abzgl.
der Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 11.560 € und der Aufnahme von
Liquiditätskrediten in Höhe von 71.860 € zusammen.
Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020
148.676,37 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 418 Einwohner von
355,69 € (Vorjahr 378,55 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020
93.885,94 €.
Die Kreisumlage
wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70
% berücksichtigt.