Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Trippstadt fasst auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses einen Grundsatzbeschluss zum Bau einer Seniorenresidenz in
der Ortsgemeinde Trippstadt. Weiterhin wird beschlossen, dass die Gemeinde
grundsätzlich bereit ist, das gemeindeeigene Grundstück 552/5 an den Investor
zu verkaufen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Absichtserklärung. Die
genauen Modalitäten (Preise, etc.) sind in einem nächsten Schritt vom
Gemeinderat zu beschließen.
Sachverhalt:
Ein Investor möchte in der Ortsgemeinde Trippstadt eine Seniorenresidenz
errichten. Es soll hierbei unter anderem ein Pflegezentrum ggf. auch mit
Kindertagesstätte, betreutem Wohnen sowie altersgerechtes Wohnen realisiert
werden. Als geeigneter Standort wurde mit der Ortsgemeinde Trippstadt bereits
das gemeindeeigene Grundstück 552/5 ausgewählt, welches über die Straße
„Landauer Weg“ erschlossen werden soll. Der Investor ist bereit das Grundstück
von der Gemeinde zu erwerben zu einem noch nicht festgelegten Preis. Ebenfalls
wurden durch den Investor bereits Verhandlungen mit angrenzenden
Grundstückseigentümern geführt, so dass ein ausreichend großes Grundstück zur
Verfügung steht. Sämtliche Kosten für die Planung und Realisierung trägt der
Investor. Der Ortsgemeinde dürfen diesbezüglich keinerlei Kosten entstehen. Der
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages ist hierzu erforderlich. Das geplante
Projekt wurde bereits am 26.02.2021 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt.
Als nächsten Schritt sollte die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss hierzu
fassen.