TOP Ö 9.2: Grundsatzbeschluss zum Bau einer Seniorenresidenz in der Ortsgemeinde Trippstadt

Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Trippstadt fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einen Grundsatzbeschluss zum Bau einer Seniorenresidenz in der Ortsgemeinde Trippstadt. Weiterhin wird beschlossen, dass die Gemeinde grundsätzlich bereit ist, das gemeindeeigene Grundstück 552/5 an den Investor zu verkaufen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Absichtserklärung. Die genauen Modalitäten (Preise, etc.) sind in einem nächsten Schritt vom Gemeinderat zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Ein Investor möchte in der Ortsgemeinde Trippstadt eine Seniorenresidenz errichten. Es soll hierbei unter anderem ein Pflegezentrum ggf. auch mit Kindertagesstätte, betreutem Wohnen sowie altersgerechtes Wohnen realisiert werden. Als geeigneter Standort wurde mit der Ortsgemeinde Trippstadt bereits das gemeindeeigene Grundstück 552/5 ausgewählt, welches über die Straße „Landauer Weg“ erschlossen werden soll. Der Investor ist bereit das Grundstück von der Gemeinde zu erwerben zu einem noch nicht festgelegten Preis. Ebenfalls wurden durch den Investor bereits Verhandlungen mit angrenzenden Grundstückseigentümern geführt, so dass ein ausreichend großes Grundstück zur Verfügung steht. Sämtliche Kosten für die Planung und Realisierung trägt der Investor. Der Ortsgemeinde dürfen diesbezüglich keinerlei Kosten entstehen. Der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages ist hierzu erforderlich. Das geplante Projekt wurde bereits am 26.02.2021 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Als nächsten Schritt sollte die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss hierzu fassen.