TOP Ö 9.1: Veräußerung der alten Kindertagesstätte - Grundsatzbeschluss

Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde beabsichtigt die alte Kindertagesstätte in der Steiggasse 10, Flurstücksnummer 269/3 zu 2792 m², zu veräußern.

 

Ein Wertgutachten vom 28.09.2020 beziffert den Gebäudeteil des ehemaligen Kindergartens mit einer Fläche von 945 m² mit ca.190.000,- Euro und mit einer Fläche von 1345 m² mit ca. 220.000,- Euro.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde der Empfehlungsbeschluss zur Veräußerung der alten Kindertagesstätte (Fläche von 1345 m²) für 130.000,- Euro gefasst.

 

Begründet wird der reduzierte Verkaufspreis mit dem Vorhandensein von Schadstoff-belastungen, einer defekten Heizung usw.

Um für die Veräußerung zum reduzierten Verkaufspreis nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht durchführen zu können, sind entsprechende Nachweise über die vorhandenen Mängel vorzulegen.