TOP Ö 6.2: Bauvoranfrage_Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für den Wiederaufbau der ehemaligen Gießhalle als offene Halle_Unterhammer

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen her.

 


Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 13/21

 

Baustelle:     Unterhammer, 67705 Trippstadt

 

Projekt:         Bauvoranfrage zur Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für den Wiederaufbau der ehemaligen Gießhalle als offene Halle

 

Baugeb. gem. BauNV  Außenbereich  Plan-Nr. 1803

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

                                                                                                                      

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

 

             § 34 BauGB Ortsbereich

 

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

 

             § 35 BauGB Außenbereich

 

             Einwände keine         

       

Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Wiederaufbau der ehemaligen Gießhalle als offene Halle geklärt werden. Von Seiten der Kreisverwaltung sollten im Rahmen der Genehmigung der Landesbetrieb Mobilität, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie die Untere Wasserbehörde beteiligt werden. Laut Aussage des Planers bzw. Bauherrn fanden bereits Gespräche statt.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.