Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: TRI/103/2021
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen her.
Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 13/21
Baustelle:
Unterhammer, 67705 Trippstadt
Projekt: Bauvoranfrage zur Prüfung der bauplanungsrechtlichen
Zulässigkeit für den Wiederaufbau der ehemaligen Gießhalle als offene Halle
Baugeb.
gem. BauNV Außenbereich Plan-Nr.
1803
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
§ 35 BauGB Außenbereich
Im
Rahmen einer Bauvoranfrage soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den
Wiederaufbau der ehemaligen Gießhalle als offene Halle geklärt werden. Von
Seiten der Kreisverwaltung sollten im Rahmen der Genehmigung der Landesbetrieb
Mobilität, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie
die Untere Wasserbehörde beteiligt werden. Laut Aussage des Planers bzw.
Bauherrn fanden bereits Gespräche statt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.