Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt wie vorgeschlagen.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Trippstadt
ist Eigentümerin von 6 Bauplätzen im NBG „Heidenkopf II“.
526/1 zu 647 m²
524/4 zu 450 m²
525/5 zu 556 m²
526/7 zu 493 m²
619/2 zu 705 m²
619/7 zu 546 m²
Insgesamt 3.397 m²
Mit den
Erschließungsarbeiten wurde bereits begonnen, sodass über die Vergabe der
Baugrundstücke zu entscheiden ist.
Klärungsbedarf besteht u.a.
hinsichtlich des Verkaufspreises, Einhaltung einer Bauverpflichtung sowie einer
Eigennutzungsverpflichtung und der Eintragung eines Wiederkaufsrechtes
zugunsten der Ortsgemeinde gegen Erstattung des unverzinsten Kaufpreises bei
Veräußerung.
Preis: In der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses wurde ein Preis von
250,- Euro (inkl.
Erschließung) vorgeschlagen.
Bauverpflichtung: Es soll eine Bauverpflichtung
von 5 Jahren festgelegt werden (Fertigstellung des Neubaus). Bei
Nichteinhaltung oder Veräußerung des Baugrundstücks wird der der Ortsgemeinde ein
Wiederkaufsrecht gegen eine unverzinste Kaufpreiserstattung zugestanden. Dies
ist im Grundbuch zugunsten der Gemeinde durch eine Sicherungshypothek
abzusichern.
Eigennutzungsverpflichtung: Die
Käufer verpflichten sich gegenüber der Gemeinde, dass sie das Grundstück zum
Bau eines Eigenheims erwerben und für die Dauer von mind. 10 Jahren selbst
bewohnen. Eine Nichteinhaltung wird mit einer Zahlung von der Hälfte des
Grundstückskaufpreises geahndet.
Die Absicherung dieses
Anspruchs ist im Grundbuch zugunsten der Ortsgemeinde abzusichern.
Weiterhin wären die
Kriterien für die Grundstücksvergabe festzulegen.
So sollen nach Rücksprache
mit dem Ortsbürgermeister die 6 gemeindeeigenen Grundstücke vorrangig an „junge
Trippstadter“ Familien mit Kindern und ohne vorhandenes Eigentum
vergeben werden.
Danach folgend sollen
vorhandene Grundstücke an „junge Trippstadter“ Familien ohne Kinder und ohne
vorhandenes Eigentum vergeben werden.
Danach folgend sollen
vorhandene Grundstücke an „ältere Trippstadter“ Bürgerinnen und Bürger ohne
vorhandenes Eigentum vergeben werden.
Schlussendlich sollen
vorhandene gemeindeeigene Grundstücke an auswärtige Familien mit Kindern
vergeben werden.
Bei einer Mehrfachbelegung
erfolgt die Entscheidung per Los.