TOP Ö 3: Neubaugebiet "Heidenkopf II" Kriterien der Bauplatzvergabe

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt wie vorgeschlagen.

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Trippstadt ist Eigentümerin von 6 Bauplätzen im NBG „Heidenkopf II“.

 

526/1 zu 647 m²

524/4 zu 450 m²

525/5 zu 556 m²

526/7 zu 493 m²

619/2 zu 705 m²

619/7 zu 546 m²

 

Insgesamt 3.397 m²

 

Mit den Erschließungsarbeiten wurde bereits begonnen, sodass über die Vergabe der Baugrundstücke zu entscheiden ist.

 

Klärungsbedarf besteht u.a. hinsichtlich des Verkaufspreises, Einhaltung einer Bauverpflichtung sowie einer Eigennutzungsverpflichtung und der Eintragung eines Wiederkaufsrechtes zugunsten der Ortsgemeinde gegen Erstattung des unverzinsten Kaufpreises bei Veräußerung.

 

Preis: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde ein Preis von

250,- Euro (inkl. Erschließung) vorgeschlagen.

 

Bauverpflichtung: Es soll eine Bauverpflichtung von 5 Jahren festgelegt werden (Fertigstellung des Neubaus). Bei Nichteinhaltung oder Veräußerung des Baugrundstücks  wird der der Ortsgemeinde ein Wiederkaufsrecht gegen eine unverzinste Kaufpreiserstattung zugestanden. Dies ist im Grundbuch zugunsten der Gemeinde durch eine Sicherungshypothek abzusichern.

 

Eigennutzungsverpflichtung: Die Käufer verpflichten sich gegenüber der Gemeinde, dass sie das Grundstück zum Bau eines Eigenheims erwerben und für die Dauer von mind. 10 Jahren selbst bewohnen. Eine Nichteinhaltung wird mit einer Zahlung von der Hälfte des Grundstückskaufpreises geahndet.

Die Absicherung dieses Anspruchs ist im Grundbuch zugunsten der Ortsgemeinde abzusichern.

 

 

Weiterhin wären die Kriterien für die Grundstücksvergabe festzulegen.

 

So sollen nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister die 6 gemeindeeigenen Grundstücke vorrangig an „junge Trippstadter“ Familien mit Kindern und ohne vorhandenes Eigentum vergeben werden.

Danach folgend sollen vorhandene Grundstücke an „junge Trippstadter“ Familien ohne Kinder und ohne vorhandenes Eigentum vergeben werden.

Danach folgend sollen vorhandene Grundstücke an „ältere Trippstadter“ Bürgerinnen und Bürger ohne vorhandenes Eigentum vergeben werden.

Schlussendlich sollen vorhandene gemeindeeigene Grundstücke an auswärtige Familien mit Kindern vergeben werden.

 

 

Bei einer Mehrfachbelegung erfolgt die Entscheidung per Los.