TOP Ö 8: Annahme des restlichen Vermögens nach Vereinsauflösung "CUM Trippstadt"

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Ortsgemeinderat möge beschließen, das restliche Vermögen des Vereins CUM Trippstadt in Höhe von 6.876,12 € anzunehmen.

 

Der Gemeinderat beschließt wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

 


Sachverhalt:

 

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.09.2019 hat der eingetragene Verein „Culture und mehr Trippstadt“ den Beschluss gefasst sich aufzulösen.

Gemäß § 13 der Vereinssatzung fällt bei Auflösung des Vereins das Vermögen an die Ortsgemeinde Trippstadt zur Verwendung für kulturelle Zwecke.

Bei dem Vermögen handelt es sich um den Betrag von 6.876,12 €.

 

Das Geld ist auf einem Verbindlichkeitskonto verbucht, welches jährlich in der Bilanz zum 31.12. ersichtlich ist.

Es wird solange dort verbleiben, bis der Gemeinderat darüber entscheidet, für welchen kulturellen Zweck es verwendet werden soll.

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO muss der Gemeinderat der Annahme des Betrages zustimmen. Der Betrag wurde der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern am 17.12.2020 angezeigt und deren Genehmigung beantragt.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung muss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Trippstadt über die Entgegenahme des Betrages abschließend entscheiden.