TOP Ö 5: Antrag der FWG-Fraktion hier: Änderung der Vorfahrtsregel in der Ortsmitte

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenbaubehörde soll mit der Umsetzung beauftragt werden und dies mit den beteiligten Behörden abstimmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Vorfahrtsregelung in der Ortsmitte soll geändert werden, da festgestellt wurde, dass mehr Fahrzeuge die K 61 (Banner Straße) als Durchfahrtsstraße nutzen, als die K 63 (Hauptstraße). Eine Änderung würde auch zu einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit, zumindest in der Ortsmitte, beitragen. (siehe Anlage)