TOP Ö 5: Änderung der Hauptsatzung

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 


Sachverhalt:

 

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kindsbach soll wie folgt geändert werden:

 

§ 6

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates

 

(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes je Sitzung und je Umlaufverfahren gem. § 35 Abs. 3 GemO in Höhe von 10 €.