Sitzung: 11.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: KB/523/2021
Sachverhalt:
Die
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kindsbach soll wie folgt geändert werden:
§ 6
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des
Gemeinderates
(2) Die
Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes je Sitzung und je
Umlaufverfahren gem. § 35 Abs. 3 GemO in Höhe von 10 €.