Sitzung: 11.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: KB/519/2021
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-
und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 mit den im Anhang
beigefügten Änderungen einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der
Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen und den im Haupt-
und Bauausschuss empfohlenen Änderungen.
Sachverhalt:
Im
Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 3.906.00,00 € und Aufwendungen in
Höhe von 3.869.790,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss in
Höhe von 36.210,00 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.
Der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 40.790,00 €.
Nach Abzug
der Tilgungsleistungen für Investitionskredite in Höhe von 109.880,00 €
verbleibt keine freie Finanzspitze. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18
GemHVO nicht ausgeglichen.
Bei den
Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 33.880,00 € und
Auszahlungen in Höhe von 14.380,00 € veranschlagt. Ein Investitionskredit ist
demnach nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen
sind keine vorgesehen.
Für das
Haushaltsjahr 2021 ist keine Nettoneuverschuldung geplant.
Der
Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 1.293.249,08 €.
Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.423 Einwohner mit Hauptwohnsitz
von 534,00 € (Vorjahr 402,06 €).
Der
Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 360.705,78 €.
Die
Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die
Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.