TOP Ö 4: Annahme einer Spende des Fördervereins "Freundeskreis Warmfreibad Trippstadt"

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Der Förderverein „Freundeskreis Warmfreibad Trippstadt“ möchte dem Warmfreibad in Trippstadt eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 Euro zukommen lassen.

 

Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz muss der Rat der angebotenen Spende zustimmen. Die Spende wurde der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern am 08.12.2020 angezeigt und deren Genehmigung beantragt.

Vorbehaltlich der Genehmigung muss der Rat über die Entgegennahme der angebotenen Spende abschließend entscheiden. 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zu fassen, die angebotene Geldspende in Höhe von 1.000,00 Euro anzunehmen.