TOP Ö 3: Annahme einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr - Volksbank Glan-Münchweiler

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, die Spende in Höhe von insgesamt 1.000,-- € anzunehmen.

 

Der Hauptausschuss möge darüber beraten und dem Verbandsgemeinderat eine Empfehlung aussprechen.

 

Der Verbandsgemeinderat möge über die Annahme der Spende beschließen.

 


Sachverhalt:

Der nachfolgend Aufgeführte möchte der Verbandsgemeinde Landstuhl für ihre Feuerwehr, zweckgebunden für die Jugendarbeit der Feuerwehr VG Landstuhl, eine Spende zukommen lassen:

 

Volksbank

Glan-Münchweiler eG

Bahnhofstraße 2a

66907 Glan-Münchweiler

 

Spende: 1.000,-- €

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO muss der Bürgermeister der Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte am 28.12.2020

        

Die Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gilt als erfolgt, wenn diese Behörde innerhalb von 4 Wochen, nach Bekanntgabe der Zuwendung durch die Verwaltung keine Bedenken geäußert hat. (Antrag gestellt am: 28.12.2020)

 

Die Spende soll zweckgebunden für die Beschaffung von Waldbrandrucksäcken sein.