TOP Ö 1: Wahl der/des Vorsitzenden

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss möge eine/n Vorsitzende/n wählen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 110 Abs. 1 GemO i.V.m. § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Sickingenstadt Landstuhl wählt der Rechnungsprüfungsausschuss aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates eine/n Vorsitzende/n, die/der Ratsmitglied sein muss.

 

Zur ersten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses lädt der Bürgermeister ein, VV Nr. 1 zu § 110 GemO. Die weiteren Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses in der Wahlzeit werden anschließend gemäß § 34 Abs. 2 GemO von der/dem gewählten Vorsitzenden eingeladen.

 

Die Bestimmungen des § 40 GemO gelten entsprechend.

 

Bei der Abstimmung ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden gemäß § 36 Abs. 3 GemO.