TOP Ö 3: Unterrichtung über das Ergebnis überörtlicher Kassenprüfungen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Unterrichtung zur Kenntnis.

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Unterrichtung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

 Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat vom Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten.

 

Am 06., 07. und 21.11.2019 fand eine unvermutete überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse und deren Zahlstellen und Handvorschüsse durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kaiserslautern statt.

Die Prüfung erstreckte sich auf Stichproben in den Bereichen Kassenbestandsaufnahme, Datenverarbeitung, Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sowie von sonstigen Unterlagen (Verwahrgelass) und die Bereiche Zahlstellen und Einnahmekassen/Handvorschüsse.

 

In die Prüfung wurden die Zahlstellen CUBO, Artothek und Stadtbücherei, Stadthalle, Standesamt, Vorzimmer, Tourist-Info, Burg Nanstein, Kindertagesstätte „Atzelnest“, Vollstreckung, Kindergarten Trippstadt, Grundschule Schopp, Grundschule Linden und Grundschule Queidersbach einbezogen.

 

Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vom 08.01.2020 ist als Anlage beigefügt.